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BGH, 15.06.1954 - 5 StR 217/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.04.1956 - 1 StR 76/56
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Das ist vom Bundesgerichtshof bisher bei Straftaten gegen das Leben gebilligt worden (BGH 5 StR 217/54 vom 15. Juni 1954 in VRS 7, 46 - fahrlässige Tötung -, 1 StR 710/54 vom 1. März 1955 - versuchter Totschlag -). - BGH, 27.03.1956 - 2 StR 66/56
Rechtsmittel
Daß weiter gesagt wird, bei Tötungsverbrechen sei - für die Entscheidung nach § 23 StGB - ein strenger Maßstab geboten, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1954 - 5 StR 217/54 -). - BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55
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Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht in fast allen Fällen von Sittlichkeitsverbrechen eine Strafaussetzung ablehnt, solange es die Frage der Aussetzung im Einzelfall prüft und erkennen lässt, dass es sich die Möglichkeit frei hält, in Einzelfällen anders zu entscheiden (BGHSt 6, 298 [300];5 StR 217/54 vom 15. Juni 1954).